Aktuelles zur Corona-Pandemie:

 

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

 

die aktuelle Gesundheitssituation zwingt auch uns dazu, unsere notariellen Dienstleistungen anzupassen. Wir bleiben aber für Sie bereit, bitten jedoch folgende Hinweise dringend zu beachten:

 

1. Wir führen Besprechungen im Vorfeld der Beurkundungen oder nach der Beurkundung soweit möglich telefonisch oder per Video-Konferenz (per Skype/Facetime) durch und werden die bereits vereinbarten Besprechungstermine dementsprechend umstellen. Wir sind aber weiterhin auch für Ihre Beratung da.

 

2. Bei der Beurkundung werden wir nur noch die Beurkundungsbeteiligten am Beurkundungsverfahren teilnehmen lassen. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Verwandte, Freunde, Kinder etc. zur Beurkundung mitzubringen.

 

3. Soweit Sie sich selber gesundheitlich angeschlagen fühlen, erkältet sind, Grippe haben, nehmen Sie bitte von einer persönlichen Teilnahme an der Beurkundung Abstand. Sie können zunächst eine schriftliche Vollmacht erteilen und diese dann später, wenn Sie wieder gesund sind, nachbestätigen oder Sie können die Beurkundung genehmigen. Wenn Sie hier Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

 

4. Wir werden den Zugang zu unserer Geschäftsstelle nur noch für diejenigen ermöglichen, die bereits vorab vereinbarte Termine haben. Sollten Sie ohne einen derartigen Termin zu uns kommen wollen, verweisen wir Sie auf die vorherige telefonische Vereinbarung, werden Sie aber nicht ins Gebäude einlassen.

 

5. Soweit Sie nur eine Unterschriftsbeglaubigung durchführen müssen, bieten wir Ihnen an, diese in Ihrem Pkw vor unserer Kanzlei vorzunehmen.

 

6. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Termine jetzt auch verlegen müssen. Wir werden darauf achten, dass der Terminkalender aufgelockert wird und sich möglichst wenig Klienten in unseren Kanzleiräumen begegnen und Wartezeiten gänzlich ausgeschlossen werden. Unsere Mitarbeiter werden Sie telefonisch kontaktieren. Sofern Sie vor der Beurkundung feststellen, dass noch Fragen offen sind, die die Beurkundung betreffen, bitten wir Sie dringend, diese vorab zu klären, da wir ansonsten in Terminkollision geraten.

 

7. Bei eiligen Grundschuldbestellungen bitten wir ebenfalls Kontakt mit uns vorab aufzunehmen. Wir müssen darauf hinweisen, dass sich auch die Eintragungszeiten bei den Behörden schon verlängert haben und weiter verlängern werden. 

 

8. Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zur Beurkundung neben Ihrem Personalausweis auch gleich eine Kopie Ihres Ausweises mitbringen oder uns diesen – soweit möglich – vorab per Mail übermitteln.

 

9. Die Abläufe bei den Behörden haben sich bereits stark verlangsamt, teilweise sind unsere Ansprechpartner nicht mehr erreichbar. Wir haben keine Möglichkeit, die Abläufe bei den Behörden zu beschleunigen. Bitte nehmen Sie von diesbezüglichen Rückfragen Abstand! Vielen Dank.

 

10. Wir bitten Sie alle um ein verständnisvolles Miteinander. Wir bemühen uns solange wie möglich unsere Dienstleistungen für Sie zu erfüllen. Wir alle sind vor eine enorme Herausforderung gestellt und müssen besonnen und verantwortungsbewusst bleiben.

 

Die Regelungen gelten entsprechend auch für unsere anwaltlichen Dienstleistungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kanzlei-Team

 

 


Herzlich willkommen!

Gut beraten

Unsere Kanzlei mit Standort in Alt-Marl bietet Ihnen eine umfassende Betreuung in Ihren rechtlichen Angelegenheiten.  Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört zum einen die Bearbeitung klassischer Fälle, wie z.B. Verkehrsunfällen mit streitigen Verursachungsbeiträgen, zum anderen aber auch die Lösung komplexer jurister Fragestellungen, wie sie sich häufig im Bereich des Erbrechts oder Gesellschaftsrechts stellen. Zu unseren Mandanten zählen nicht nur Privatleute, sondern auch mittelständische Unternehmen.


Öffentliches Amt

Einen Schwerpunkt der Kanzlei bildet die Notartätigkeit. Die Ausübung des Notaramtes in unserem Hause ermöglicht es Ihnen, formbedürftige Rechtsgeschäfte abzuschließen. Dazu gehört zum Beispiel die Abwicklung von Kaufverträgen über Immobilien aber auch die Beurkundung von Gesellschaftsverträgen sowie Testamente, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Als familienrechtliche Leistungen sind die Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen zu nennen. Die Vielzahl an bearbeiteten Urkunden gewährleistet Ihnen durch die Erfahrung des Notars selbst bei komplexen  Rechtsfragen eine zügige, zufriedenstellende und sichere Abwicklung Ihres Vorhabens.


Spezialisierung

Die Komplexität des Rechts macht es häufig erforderlich, für die Erreichung Ihrer Ziele rechtsgebietsübergreifende Überlegungen anzustellen. Deshalb betreuen wir unsere Mandanten, ungeachtet unseres zivilrechtlichen Schwerpunkts, auch gerne in anderen Rechtsgebieten, wie dem öffentlichen Recht oder dem Strafrecht.




Unser Team